Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

Blog.

22.12.2020

Standpunkte der WGH Fraktion zum Haushalt 2020/2021

Mai 2020

Am 06.05.2020 tagte der Haupt- und Finanzausschuss. Dieser ist momentan für die Geschicke der Gemeinde das zuständige Organ. Wichtige Beschlüsse werden in diesem Ausschuss beraten und beschlossen. 

Das Thema des gestrigen Sitzungstages war u.a. der Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021. Die Wählergemeinschaft Habichtswald lehnt die Verabschiedung des vorgelegten Doppelhaushalts 2020/2021 ab. 

Stattdessen fordern wir die Erstellung und Vorlage eines Haushaltsplans allein für das Jahr 2020 unter, soweit möglich, Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise. 

Nach dem zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit neu geschaffenen § 51 a HGO soll der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Habichtswald in seiner für den 06.05.2020 anberaumten Sitzung anstelle der Gemeindevertretung über den Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 als dringende Angelegenheit beschließen. Allerdings darf der Ausschuss keinen Beschluss über die im Haushaltsentwurf bereits eingerechnete Erhöhung der Steuern und Gebühren fassen. Die Änderung der Hebesatz- und Abwassergebührensatzung obliegt auch weiterhin der Gemeindevertretung! 

Das umfangreiche Zahlenwerk wurde noch vor der Corona-Pandemie aufgestellt und eingebracht. Dabei stützt sich der Haushalt auf der Einnahmeseite zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Habichtswald unter anderem auf die Erhöhung der Grundsteuern und der Gebühren für das Abwasser. 

Bereits frühzeitig hat die Wählergemeinschaft Habichtswald beantragt, nicht über einen Doppelhaushalt zu beschließen, sondern den Haushalt allein für das Jahr 2020 aufzustellen, die Anhebung der Grundsteuer sowie der Abwassergebühr auszusetzen. 

In Folge der Corona-Krise erwarten wir massive Einbußen auf der Einnahmeseite. So werden die Gewerbesteuer und der gemeindliche Anteil aus der Einkommenssteuer erheblich niedriger ausfallen. Dazu kommt z.B. noch die außer Diskussion stehende Aussetzung der Kindergartengebühren. Die ursprünglich geplanten Ausgaben können somit nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden. 

Zusammengefasst ist der zur Abstimmung vorliegende Haushaltsentwurf bereits heute Makulatur. Auf dieser Grundlage einen Beschluss, noch dazu für einen Doppelhaushalt zu fassen, ist nicht zu vertreten. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in Gänze noch nicht abzusehen. Zusammengenommen dürfen diese Punkte nicht dazu führen, dass über den Haushalt nur des Beschlusses wegen abgestimmt bzw. damit der Kommunalaufsicht ein auf dem Papier ausgeglichener Haushalt 2020/2021 vorlegt wird

Admin - 21:19 @ 2020


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