Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

Blog.

22.12.2020

Antrag Ärtzehaus

Mai 2018

Antrag der WGH – Fraktion für die Gemeindevertretersitzung 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Etablierung eines Ärztehauses in Habichtswald aussehen könnte. Hierbei gilt es, neben der langfristigen Notwendigkeit einer ärztlichen Grundversorgung auch zu überprüfen, welche Örtlichkeiten dafür geeignet wären und welche wirtschaftlichen Modelle dafür geeignet erscheinen. Auch die Möglichkeit einer Förderung sollte mit betrachtet werden. 

Begründung 

Die Entwicklung der letzten Jahre lässt erkennen, dass der Ärztemangel im ländlichen Raum; durch Allgemein- wie auch Fachärzte, zunehmend problematisch wird. Die nachrückende Arztgeneration wünscht sich ein flexibles Arbeitsmodell, welches die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Die Investitionen, die Verantwortung sowie die zusätzliche Verwaltungsarbeit, welche eine selbstständig geführte Praxis mit sich bringt werden zumindest im ländlichen Raum, gescheut. Sicher ist, dass auf die Anzahl immer weniger werdender Hausärzte in wenigen Jahren eine große Anzahl an immer älter werdenden Patienten hinzukommen. Dafür müssen Strukturen auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Verschiedene Modelle der Organisationsform und geförderte Pilotprojekte (Bsp. Gesundheitszentrum Frankenberger Land) können diesem Problem damit begegnen, dass die Niederlassung für junge Ärzte und Ärztinnen attraktiv gestaltet und diese somit aktiv angeworben werden können. Als Angestellte eines Ärztehauses haben sie geregelte Arbeitszeiten, keine finanziellen Risikofaktoren und können die Verwaltung und Organisation abgeben.  

- Fortbestehen einer gut organisierten ambulanten Versorgungsstruktur 
- Synergieeffekte können genutzt und Arbeitsplätze geschaffen werden 
- Kosteneffizienz durch Apparategemeinschaften und gemeinsamen Einkauf (Einsparpotentiale können an anderer Stelle wieder den Patienten zu Gute kommen) 
- Optimierung der Praxisstruktur und -organisation zur besseren Patientenversorgung 
- Planung von regionalen Versorgungs- und Präventionsprojekte mit Krankenkassen /Versicherungen 
- Zeitersparnis durch kürzere Wege und schnelleren Informationsfluss 
- barrierearme Zutritte zu Praxisräumen 
- Erhöhung der Wohnqualität für Habichtswald

Admin - 21:00 @ 2018


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