Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

Blog.

01.02.2021

Baumfällung und Ersatzpflanzung

Mit Freude hat die Wählergemeinschaft Habichtswald im Blättchen gelesen, dass die aus Sicherheitsgründen zu fällenden Birken am Friedhof Ehlen, dank eines Antrags von uns aus dem Jahr 2019 (siehe Anlage), ersetzt werden sollen.

C0D38EB5-0887-46CF-BA30-9BB0C04B8282.png(Foto: Gemeindeblättchen 4/2021)

Etwas befremdlich hingegen erscheint, dass auf einem Spielplatz in Dörnberg zwei Bäume gefällt werden sollen, die für „zu viel“ Laub auf dem privaten Nachbargrundstück sorgen. Wir begrüßen es zwar, dass die Verwaltung  bemüht ist, es Ihren Bürgern Recht zu machen, dennoch hoffen wir, dass dies ein Einzelfall bleibt und nicht zur Regel wird. Gesunde, standortgerechte Bäume in der angespannten Klimaproblematik zu fällen ist auch nicht mit einer Nachpflanzung zu rechtfertigen, bedenkt man die lange Zeitspanne, die diese Bäume brauchen um wieder zur gleichen Größe heranzuwachsen. Wir sollten diesen Antrag nicht als Legitimation ansehen, um die Interessen einzelner über das Wohl aller zu stellen.

Antrag_Nachpflanzung_20190527.pdf

Admin - 21:07 @ 2021, 2018, Anträge | Kommentar hinzufügen

22.12.2020

Tag der offenen Tür FFW Ehlen

Juni 2018

Neulich durfte ich mich mal bei der FFW Ehlen umsehen. Beim Tag der offenen Tür wurden von den Feuerwehrleuten viele Fragen rund um das Thema Brandbekämpfung mit viel Geduld und Fachwissen beantwortet.  Unser stellvertretender Vorsitzender der WGH durfte sogar mal mit der Rettungsschere arbeiten und ein Autodach abtrennen. Ganz schön anstrengend. (Bild rechts)  Wir zollen den Rettungskräften großen Respekt. Danke, dass ihr da seid.

2018 FFW Ehlen.png

Admin - 21:05 @ 2018

Antrag Ärtzehaus

Mai 2018

Antrag der WGH – Fraktion für die Gemeindevertretersitzung 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Etablierung eines Ärztehauses in Habichtswald aussehen könnte. Hierbei gilt es, neben der langfristigen Notwendigkeit einer ärztlichen Grundversorgung auch zu überprüfen, welche Örtlichkeiten dafür geeignet wären und welche wirtschaftlichen Modelle dafür geeignet erscheinen. Auch die Möglichkeit einer Förderung sollte mit betrachtet werden. 

Begründung 

Die Entwicklung der letzten Jahre lässt erkennen, dass der Ärztemangel im ländlichen Raum; durch Allgemein- wie auch Fachärzte, zunehmend problematisch wird. Die nachrückende Arztgeneration wünscht sich ein flexibles Arbeitsmodell, welches die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Die Investitionen, die Verantwortung sowie die zusätzliche Verwaltungsarbeit, welche eine selbstständig geführte Praxis mit sich bringt werden zumindest im ländlichen Raum, gescheut. [Mehr lesen…]

Admin - 21:00 @ 2018

Nachruf Erich Muhr

2018 Nachruf.jpg

Admin - 20:52 @ 2018


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