17.02.2021: Zurückstellung SPD-Antrag für Aufstellungsbeschlüsse Neubaugebiete Dörnberg

Rückstellungs-Antrag der Tagesordnungspunkte 6-8 der WGH – Fraktion für die heutige Gemeindevertretersitzung

Beschlussvorschlag

Die Tagesordnungspunkte 6-8 der Sitzung der 32. Gemeindevertretung werden abgesetzt.

Begründung

Die seit heute bekannte Stellungnahme der Unteren Naturschutz Behörde und des Regierungspräsidiums Kassel liefern wesentliche, nicht im Scopingbericht enthaltene Argumente im Hinblick auf eine Entscheidung bezüglich Top 6 Bebauungsplan Höllchenstr. und auch bzgl. einer Priorisierung der im Scoping-Termin betrachteten Flächen. Somit hat der UBP-Ausschuss am Donnerstag, 10. Februar auf einer fehlerhaften Grundlage beraten und beschlossen. Daher beantragen wir, dass Top 6 bis 8, also die Punkte, für deren Meinungsbildung ein korrekter Scopingbericht Grundlage sein sollte, von der Tagesordnung genommen werden.

Sachlage:
Wie bereits von der WGH kritisiert, ist der Scopingbericht fehlerhaft. Die aktuellste Stellungnahme (16.02.2021) der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und des Regierungspräsidiums (RP) sagt das deutlich: 

Wie bereits beim Scoping-Termin geäußert, stehen die Untere Naturschutzbehörde sowie das Regierungspräsidium einer Bebauung im Bereich der Höllchenstraße kritisch gegenüber. Die Bedenken gegenüber der Florenverfälschung und der illegalen Erweiterung der Hausgärten liegen weiterhin vor. Sowie die aus der Erfahrung geborene Sorge bezüglich einer zwei- bzw. dreireihigen Bebauung. Weiterhin halten wir an unserer Priorisierung bezüglich der potenziellen Flächen und der Innenbereichsverdichtung fest.

  1. Hier wird klar gesagt, dass UNB und RP die Pläne kritisch sehen.
  2. "Wie bereits beim Scoping-Termin geäußert“ zeigt klar, dass der Scopingbericht fehlerhaft ist, der von keinen Bedenken spricht.
  3. „Weiterhin halten wir an unserer Priorisierung bezüglich der potenziellen Flächen und der Innenbereichsverdichtung fest“. Ein klarer Hinweis darauf, dass es bei der Reihenfolge der Flächen eine Priorisierung gibt und die Reihenfolge eben nicht gemäß der Größe der Zahlen gewählt ist. Auch dies ist so im Scopingbericht nicht zu erkennen und müsste korrigiert werden.

Wir weisen daraufhin, dass UNB und RP während des Scopingtermins lediglich Empfehlungen geben dürfen, aber eine Bebauung nicht untersagen dürfen. In diesem Licht sind dann auch die weiteren Äußerungen bezüglich Kompromissmöglichkeiten zu verstehen.
Diese Situation hätte komplett vermieden werden können, wenn die von uns seit Anbeginn des Scopingtermins geforderte – und zugesagte - Gegenzeichnung des Berichts eingehalten worden wäre.

Konsequenz:
Bei den Beratungen im UBP haben sich sowohl die SPD schriftlich mit der Äußerung „..keine grundlegenden Vorbehalte erbrachten“, als auch die CDU mündlich auf den Scopingbericht bezogen. Da dieser nun aufgeklärte Fehler enthält, sollte er korrigiert und dem UBP erneut vorgelegt werden. Diese Korrekturen sollten mindestens von der UNB und dem RP gegengezeichnet werden.

Anschließend sollte der Bericht dem UBP erneut zur Beratung vorgelegt werden. Dies ist notwendig, um dem UBP eine fachbasierte Entscheidung zu ermöglichen.


 
 
E-Mail
Anruf