06.05.2020: Ablehnung Aufstellung Doppelhaushalt 2020/21 und Beibehaltung der Hebesätze

mit diesem Schreiben stellt die Wählergemeinschaft Habichtswald folgende Änderungsanträge zum Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeindeverwaltung Habichtswald.

Beschlussvorschlag

Der Haupt‐ und Finanzausschuss vertritt gem. der Beschlussfassung zum „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ vom 24.März 2020 die Gemeindevertretung regulär bis zum 30. April 2021. Der vorliegende Doppel-Haushaltsentwurf der Gemeinde Habichtswald fällt unter das Ausschließlichkeitskriterium des § 52 Nr. 7 HGO, für die nach geltenden Recht eine qualifizierte Mehrheit der Gemeindevertretung vorgesehen ist. Dem neuen Gesetz nach „soll die Eilentscheidung nach Inhalt, Umfang und Dauer auf das unbedingte notwendige Maß begrenzt werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären bzw. bis zu einer Sondersitzung der Gemeindevertretung nicht ohne Schaden für die Gemeinde möglich ist.“

Die WGH stellt folgende Beschlussvorschläge:
1. Die vorliegende Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird lediglich für das Jahr 2020 verabschiedet, sofern zum Beschlusszeitpunkt überhaupt ein geprüfter Jahresabschluss 2018 vorliegt.
2. Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B sowie der Abwassergebühren wird ausgesetzt. Der entstehende Fehlbetrag von 180.550 € wird über die bestehenden Rücklagen ausgeglichen.
3. Die im Haushaltsplan geplante Nettoneuverschuldung am freien Kreditmarkt von 1.176 Mio. Euro wird über bestehende Rücklagen finanziert.


Begründung

In diesen unruhigen Corona‐Zeiten bei denen es mehr um Pandemiepläne ,Kontaktbeschränkungen und zum Teil um das Allerlebensnotwendigste für die Bürger geht, tritt die reguläre Finanzplanung der Gemeindeverwaltung verständlicherweise in den Hintergrund. Und doch bildet auch die Haushaltsplanung 2020 gleich in Zweierlei Hinsicht mit das Fundament die Auswirkungen der aktuellen Krise abzumildern. Die Gemeinde wird finanziell in die Lage versetzt, nachhaltig für das kommende Jahr zu planen und finanziellen Mehrbedarf für eigene Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise ggfs. auszugleichen. Aber auch jeder Habichtswalder profitiert direkt von diesem Änderungsantrag, beinhaltet er doch als Komponente die Aussetzung der beantragten Gebühren‐ und Steuererhöhungen.
Details zu den einzelnen Bestandteilen der Änderung:


1. Beschränkung auf Haushaltsjahr 2020:
Die Verwaltung beantragte ursprünglich aus Effizienzgründen die Genehmigung eines Doppelhaushaltes, erstmalig in der Habichtswalder Geschichte. Die WGH sieht hiergegen vor dem Hintergrund des erst kürzlich erlassenen „Gesetz zur Sicherung der kommunalen
Entscheidungsfähigkeit und Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ nicht die notwendige Abdeckung eines Haushalts für 2021 zum jetzigen Zeitpunkt. Es gilt zu Bedenken, dass es zwar gute Gründe für Eilentscheidungen durch den HuF gibt, doch sollten diese sich im Sinne der Demokratie und Transparenz auf eine notwendiges Minimum beschränken, so wie es der Gesetzgeber auch selbst vorsieht. Der Haushalt 2020 wird auf Ertragsseite durch Verluste in der Einkommens‐ und Gewerbesteuerzuweisung voraussichtlich deutlich schwächer ausfallen als bei Planaufstellung noch abzusehen war. Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt sich unser Erachtens „Das Fahren auf Sicht“ um kurzfristige Maßnahmen ergreifen zu können. Diese jetzt schon absehbaren Änderungen lassen darauf schließen, dass ein HH2021 nicht in der dargestellten Form umzusetzen wäre.

2. Gebühren‐ und Steuererhöhung
Noch vor der Corona Krise, die nun in alle Lebensbereich einwirkt, sah die WGH nicht die von der Gemeindeverwaltung fast alternativlos dargestellte Notwendigkeit zur beantragten Gebührenerhöhung für Abwasser und Grundsteuer B. Der erhöhte Finanzbedarf für 2020 ff. resultierte zuvor aus getätigten und geplanten Investitionen (Zuschussaufall Kindergarten Dörnberg 975 TEUR; Sanierung Sportplätze 400 TEUR aus Hessenkasse; ..) und nachhaltigen Veränderungen in der laufenden Personalkostenstruktur (2 Kita‐Gruppen in Dörnberg mehr, etwa 180 TEUR). Nach Analyse des Haushaltsentwurfes ist davon auszugehen, dass die Gemeinde ohne diverse Sondereffekte wie zuvor dargestellt und bislang unbegründet hohe Rückstellungen von insgesamt 1.2 Mio. Euro für die Jahre 2021‐2024 für Baumaßnahmen im Kanalbereich, gut die jährlichen Mehrkosten aus dem Kita‐Betrieb tragen kann, ohne sich hierfür der eigenen Rücklagen bedienen zu müssen. Ferner hat nun die Vermeidung der Gebührenerhöhungen eine sozialpolitische Komponente, da es viele Familien gibt, die von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit betroffen sind. Diese würde eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt mit durchschnittlichen Mehrkosten von 78 Euro pro Haushalt besonders hart treffen.

3. Geplante Kreditaufnahme am freien Kreditmarkt
Die Gemeindeverwaltung plant, die zuvor angesprochenen Einmalinvestitionen über Kredite am freien Kreditmarkt zu finanzieren. Laut Haushaltsplan steigt die Verschuldung in 2020 um ca. 1.2 Mio. Euro, was zu gesteigerten Zinsbelastungen von etwa 30 TEUR führt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich die Gemeindeverwaltung mit ihren hohen Rücklagen seit 2017 von durchschnittlich 3.5 Mio. Euro ausreichend liquide Mittel z.B. für den Neubau des MZH in Dörnberg vorhalten möchte. Wir halten dagegen in diesen ungewissen Zeiten, die vermutlich bald einem hohen Spardiktat unterliegen, die Haushaltskonsolidierung für ein vorrangiges Ziel. Der geringere Verschuldungsgrad bewahrt unserer Gemeinde einen besseren Handlungsspielraum Durch diese Maßnahme – und der Aussetzung der Gebühren‐ und Steuerhöhungen, würden die bestehenden Rücklagen auf ein immer noch hohes Niveau von 2.1 Millionen absinken.


Hier können Sie unsere Hintergrundpräsentation herunterlagen: 2020-04-26%20Haushaltsanalyse.pdf





 
 
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