Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

Blog.

22.12.2020

Wechsel an der Spitze der WGH

Dezember 2017

Zur Mitgliederversammlung der Wählergemeinschaft Habichtswald am 14.12. hatt der scheidende Vorsitzende Jörg Deichmann eingeladen. Den vollzählig erschienen Mitgliedern holte er duch seinen anschaulichen Rechenschaftsbericht die Gründungs- und Startphase der WGH in Erinnerung. In seinem Resümee stellte er u.a. fest, dass die WGH mit einem Auftaktergebnis von 15,2% einen beachtlichen Start hingelegt hatte. Abschließend bedankte er sich bei den Mitgliedern für die bis dato geleistete Arbeit.

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Dem konnte die Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Kuntzsch in ihrem Rechenschaftsbericht nur zustimmen. Insbesondere wies sie darauf hin, dass sich die WGH - wie im Wahlkampf versprochen - ausschließlich konstruktiv und kompromissfhägi an der politischen Willensbildung in Habichtswald beteiligt hat.

Neben der Entlastung des Vorstands stand noch die Neuwahl des 1. Vorsitzendern an. Ale anderen Amtsinhalber wollen ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen - das dem Wunsch der Mitglieder entsprach. Einstimmig wurde Michael Ohletz als neuer Vorsitzender der Wählergemeinschaft Habichtswald (WGH) gewählt. Er bedankte sich für das ihm entgegengebracht Vertrauen und Jörg Deichmann für die in den 2,5 Jahren geleistete Pionierarbeit.

Im zweiten Teil der Mitgliederverammlung wurden in adventlicher Stimmung mögliche Themen für das Jahr 2018 besprochen.

Die Wählergemeinschaft Habichtswald wünsch allen Habichtswalder Bügern ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2018.

Admin - 20:47 @ 2017


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